Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 ist das Grundsteuergesetz in der jetzigen Form nicht mehr verfassungsgemäß und muss reformiert werden. Daher hat der Bundestag ein neues Grundsteuerrecht beschlossen. Das neue Grundsteuerrecht gilt ab dem 1. Januar 2025. Wesentlicher Bestandteil dieser Reform ist, dass sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden und damit für jedes Grundstück eine Steuererklärung abzugeben ist.
Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Daher sind bis zum 31. Januar 2023 für alle Grundstücke in Deutschland Steuererklärungen abzugeben.
Die Steuererklärungen sind zwingend elektronisch einzureichen. Eine Abgabe in Papierform wird nicht akzeptiert. Die elektronische Übermittlung der Daten soll ab dem 1. Juli 2022 möglich sein und erfolgt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
Der Umfang der notwendigen Angaben steht derzeit noch nicht abschließend fest. Darüber hinaus kommt es auf die Lage des Grundstücks an, da in den Bundesländern verschiedene Bewertungsverfahren Anwendung finden können. Auch Niedersachsen hat hier von der Möglichkeit, ein eigenes Bewertungsverfahren zu beschließen, Gebrauch gemacht. Der Umfang der für die Abgabe der Erklärung notwendigen Angaben ist nach unserer Einschätzung überschaubar. Für Grundstücke, die in anderen Bundesländern liegen, sind ggfs. weitergehende oder weniger Angaben nötig.
Eine erste Checkliste für die notwendigen Angaben zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden finden Sie auf dieser Seite sowie eine Checkliste der Finanzverwaltung für Land- und Fortwirtschaftliche Grundstücke. Auf dieser Seite haben wir für Sie auch weitere bislang öffentlich zugängliche Informationen zusammengetragen.
Das Finanzamt wird Ihnen ein s Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe der Steuerklärung zusenden. Werfen Sie dieses Schreiben bitte nicht weg, sondern reichen Sie es zusammen mit dem Fragebogen bei uns ein. Für die Bearbeitung ist das dort mitgeteilte Aktenzeichen zwingend notwendig.
Angaben zum Wert und zur Größe Ihres Grundstückes können Sie unter http://www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ ermitteln.