Due Dili­gence Prüfung

Prü­fung von Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen, Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen | Plau­si­bi­li­täts­un­ter­su­chun­gen von Geschäftsplänen

Eine Due-Dili­gence-Prü­fung bezeich­net eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung, die im Regel­fall anläss­lich von Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen, Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen und Plau­si­bi­li­täts­un­ter­su­chun­gen von Geschäfts­plä­nen durch­ge­führt wird. Auf­trag­ge­ber die­ser ent­spre­chend dem eng­li­schen Rechts- und Geschäfts­jar­gon oft ver­kürzt Due Dili­gence (DD) benann­ten Prü­fung ist meis­tens der Käufer.

Im Rah­men der DD ana­ly­sie­ren wir mit der im Geschäfts­le­ben gebo­te­nen Sorg­falt die Stär­ken und Schwä­chen des Unter­su­chungs­ob­jekts sowie die poten­zi­el­len Risi­ken. Die­se Ana­ly­sen sind dann in der Regel wich­tig für die Wert­fin­dung des Untersuchungsobjektes.

Wir füh­ren auf­grund der Kom­ple­xi­tät der zu beach­ten­den Rege­lun­gen sowohl steu­er­li­che (tax DD) als auch finan­zi­el­le (finan­cial DD) Prü­fun­gen durch und set­zen für die­se Auf­ga­ben aus­schließ­lich Mit­ar­bei­ter ein, die zumin­dest über die Qua­li­fi­ka­ti­on des Steu­er­be­ra­ters ver­fü­gen. Tech­ni­sche (tech­ni­cal DD) oder recht­li­che Prü­fun­gen (legal DD) füh­ren wir nicht selbst durch, son­dern ver­mit­teln bei Bedarf aner­kann­te Branchenfachleute.