Jahresabschluss- / Konzernabschlussprüfungen
Jahresabschluss- / Konzernabschlussprüfungen nach deutschen und auch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS)
Bei einer Jahresabschluss- bzw. Konzernabschlussprüfung wird der Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss eines Unternehmens ab einer gesetzlich festgelegten Unternehmensgröße oder aufgrund der Rechtsform durch einen unabhängigen Abschlussprüfer auf die Einhaltung gesetzlicher Normen und darüber hinaus auf die Einhaltung von Gesellschaftsvertrag oder Satzung sowie die Konformität mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hin geprüft und mit einem Bestätigungs- oder einem Versagungsvermerk versehen. Ziel dieser Prüfung ist eine Beurteilung, ob die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften vom geprüften Unternehmen eingehalten wurden. Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse der mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer zu prüfen. Nicht prüfungspflichtige Gesellschaften können sich darüber hinaus einer freiwilligen Abschlussprüfung unterziehen, beispielsweise weil es deren Gesellschaftsvertrag vorschreibt oder auf Wunsch finanzierender Kreditinstitute.
Wir führen Jahresabschluss-/Konzernabschlussprüfungen nach deutschen und auch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (insbesondere IFRS) durch.
Unsere Branchenschwerpunkte sind insbesondere:
- Bergbau und Bergbauzulieferindustrie
- Regenerative Energien (Sonne, Wind und Biogas)
- Maschinenbau
- Wohnungswirtschaft
- Lebensmittelindustrie
Dabei setzen wir Teams aus eigenen und freien Mitarbeitern mit einem sehr hohen Ausbildungsniveau ein. Wir haben es uns zum Grundsatz gemacht, dass der betreuende Wirtschaftsprüfer in der Regel über den gesamten Prüfungszeitraum vor Ort ist und das geprüfte Unternehmen ansonsten nur von sehr erfahrenen Mitarbeitern geprüft wird. Die Zusammensetzung der entsprechenden Teams ändert sich oftmals über Jahre nicht.